Tagesmütter Am 15. August 2011 haben wir unseren Antrag zur Förderung von Tagesmüttern (Tagespflegepersonen) in die Gemeindevertretung eingebracht. Der Antrag wurde in den Ausschuss Jugend, Soziales und Umwelt verwiesen. Am 14. Mai 2012 fasste die Gemeindevertretung den folgenden Beschluss: „Ab dem 01.07.2012 werden qualifizierte Tagespflegepersonen, die ihre Dienste in Hüttenberg anbieten, finanziell gefördert: Für jedes Hüttenberger Kind unter drei Jahren wird ein Zuschuss von 50,-€ pro Monat gezahlt. Die Förderung wird pro Tagespflegeperson und Monat auf 250,-€ begrenzt.“ Mit unserem Antrag verfolgen wir die folgenden Ziele: Plätze für Kinder unter drei Jahren: Es geht uns darum, die Schaffung und den Erhalt von Tagespflegeplätzen für Kinder unter drei Jahren zu fördern. Die Gemeinde ist gesetzlich verpflichtet ab dem Jahr 2013 für 35% der in Hüttenberg lebenden Kinder unter drei Jahren Betreuungsplätze zu schaffen. Dies kann sowohl in gemeindeeigenen Einrichtungen als auch durch die Förderung von Tagespflegeplätzen erfolgen.Plätze für Hüttenberger Kinder: Die Tagespflegepersonen erhalten einen Anreiz, verstärkt Hüttenberger Kinder zu betreuen.Bestehende Plätze erhalten und neue Plätze schaffen: Unser Antrag schafft einen Anreiz für Tagespflegepersonen, sowohl neue Betreuungsplätze zu schaffen, als auch bestehende zu erhalten und verstärkt mit Hüttenberger Kindern unter 3 Jahren zu besetzen. Die Leistungen der Tagesmütter, die aktuell schon Hüttenberger Kinder unter drei Jahren betreuen und somit zu den gesetzlichen Zielen der Betreuung von Kindern unter drei Jahren in der Gemeinde Hüttenberg beitragen, werden durch diese Förderung anerkannt. Der Anreiz, weitere Hüttenberger Kinder unter drei Jahren aufzunehmen, ist durch diesen Beschluss gewährleistet.