Neubau Hallenbad Hüttenberg – Aktueller Stand

Sitzung der Gemeindevertretung (05.06.2023)

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung (05.06.2023) wurden die aktuellen Entwicklungen zum Neubau eines Hallenbades in Hüttenberg vorgestellt.

Die Entwürfe für die beiden Varianten 0 „Ein-Becken-Lösung mit 5 Bahnen á 25 Meter“ und 4 „Sportbecken mit 4 Bahnen á 25 Meter und einem Nichtschwimmerbecken mit Kinderbereich“ wurden durch das beauftragte Büro „Kauffmann Theilig & Partner“ vorgestellt.

Erstaunlich ist, dass die Investitionskosten (netto) für die beiden Varianten sehr nahe beieinander liegen: die Variante 0 liegt bei ca. 13,29 Mio. und die Variante 4 bei ca. 14,76 Mio. EUR.

Die Variante 4 spricht deutlich mehr Nutzer an und lässt einen Parallelbetrieb des Bades mit Kursen und dem öffentlichen Badebetrieb zu.

Ergänzt wurden die beiden Varianten durch eine Wirtschaftlichkeitsberechnung der Firma ConPro. Für die Variante 0 würden jährliche Folgekosten für die Gemeinde Hüttenberg von ca. 1,25 Mio. EUR und für die Variante 4 von ca. 1,31 Mio. EUR entstehen.

Die Mehrheit der Gemeindevertretung stimmte an diesem Abend dafür, die Variante 4 für die weitere Planung zugrunde zu legen. Bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung im Juli soll ein Finanzierungsplan erstellt werden.

Ursachen für die Kostensteigerungen

Sowohl die Investitionskosten als auch die Folgekosten liegen deutlich über den zu erwartenden Kosten, die durch die Arbeitsgruppe Finanzen am 03.10.2021 der Gemeindevertretung präsentiert wurden:

Den damaligen Investitionskosten von ca. 9,43 Mio. EUR stehen nun in der Variante 4 Investitionskosten von ca. 14,76 Mio. EUR gegenüber. Bei den Folgekosten sieht es ähnlich aus: den damals angesetzten Folgekosten von ca. 0,42 Mio. EUR stehen in der Variante 4 ca. 1,31 Mio. gegenüber.

Die wesentlichen Gründe für diese Abweichungen bei den Investitionskosten sind:

  • Ursprünglich wurde von einer funktionalen Ein-Beckenlösung mit Schrägboden und 5 Bahnen in einer einfachen Umsetzung (evtl. über einen Generalunternehmer) ausgegangen. Die Variante 4 beinhaltet aber eine individuelle Planung für eine Zwei-Beckenlösung mit Schwimmerbecken Nichtschwimmerbecken und Kinderbereich und somit eine attraktivere Lösung für einen größeren Nutzerkreis.

  • Zwischen dem Jahr 2021 und dem Jahr 2023 gab es erhebliche Baupreissteigerungen. Diese wurden mit 14,3 % eingerechnet.

  • Die Variante 4 enthält eine Photovoltaikanlage und die komplette Umsetzung des Freibereichs inkl. einem Kinderspielplatz.

Die Abweichungen bei den Folgekosten sind wie folgt zu erklären:

  • Die Berechnungen gehen davon aus, dass das Bad durch die Gemeinde betrieben wird.

  • Der Variante 4 liegt ein Abschreibungszeitraum von 25 Jahren zugrunde, die Berechnungen der AG Finanzen erfolgte mit einem Abschreibungszeitraum von 40 Jahren. Der Abschreibungszeitraum ist ein wichtiges Thema, das es zeitnah zu klären gilt.

  • Für die Berechnungen der anfallenden jährlichen Zinsen wurde für die Variante 4 die komplette Investitionssumme angesetzt. Förderungen (z.B. durch das Land Hessen) und Zuschüsse durch den Trägerverein wurden nicht eingerechnet. Weiterhin hat sich die Verzinsung von 1 % (2021) auf mittlerweile 3 % (2023) erhöht.

  • Es ist weiterhin möglich, das Bad mit einem Bademeister zu betrieben. Die Personalkosten für den Betrieb durch die Gemeinde wurden in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung nahezu doppelt so hoch angesetzt als bei einem Betrieb durch den Trägerverein. Dies ist ebenfalls ein Thema, dass es zeitnah zu klären gilt.

Wie geht es nun weiter?

Bis zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung soll ein Finanzierungsplan erstellt werden. Auf dieser Basis hat dann die Gemeindevertretung zu entscheiden, ob das Bad in der Variante 4 gebaut wird oder nicht.

Das Projekt „Neubau Hallenbad Hüttenberg“ bleibt also weiterhin spannend!

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